Verhaltensgrundsätze in Wettbewerbsfragen des Verbandes der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft VSBM
1. Grundsatz
Der verband der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft VSBM hält sich bei allen Aktivitäten an die geltenden gesetzlichen Vorschriften. lnsbesondere verpflichtet sich der VSBM, schweizerisches wie auch europäisches Wettbewerbsrecht zu respektieren. ln den Sitzungen und sonstige Aktivitäten des Verbands findet kein Austausch von wettbewerbsrechtlich heiklen Informationen statt, wie insbesondere Informationen unter Wettbewerbern zu Preisen, Kunden, Produktion, Strategien und andere nicht öffentliche zugängliche wettbewerbsrechtlich sensitiven Informationen.
2. Mitarbeit von Experten der Mitglieder und diesen angeschlossenen Unternehmen
Das Wettbewerbsrecht verpflichtet die Unternehmen dazu, geschäftliche Entscheidungen unabhängig von ihren Wettbewerbern zu treffen. Die Tätigkeit im Rahmen des VSBM darf nicht dazu genutzt
werden, den Wettbewerb in gesetzeswidriger Weise zu verhindern, zu verfälschen oder in anderer
Weise zu beeinträchtigen.
Das Risiko von Wettbewerbsrechtsverletzungen im Rahmen der Aktivitäten des VSBM wird als sehr
gering erachtet. Der VSBM will dennoch vermeiden, dass wettbewerbsrechtlich verbotene Handlungen im Rahmen der Aktivitäten erfolgen. Wenn an einer Sitzung oder einem anderen Treffen eines
Gremiums der Verdacht besteht, dass der obige Grundsatz und die hier aufgestellten Leitlinien verletzt werden, soll dies von den Sitzungsteilnehmern, die dies bemerken, sofort den anderen Teilnehmern mitgeteilt werden und diese sollen sich von der Sitzung zurückziehen, wenn das entsprechende Verhalten nicht unterlassen wird. Die Befolgung der Verhaltensgrundsätze liegt in der Verantwortung der Mitglieder, resp. ihrer Vertreter. Wenn ein Verdacht besteht, dass die Verhaltensgrundsätze verletzt werden, soll dies unverzüglich der Geschäftsstelle des VSBM gemeldet werden,
die die notwendigen Schritte zur Bereinigung der Situation einleitet.
Der VSBM sichert, dass alle Mitglieder diese Verhaltensgrundsätze kennen und wissen, dass in Sitzungen und bei Anlässen des VSBM diese Verhaltensgrundsätze befolgt werden. Bei Studien, Umfragen oder ähnlichen Erhebungen stellt der VSBM sicher, dass es zu keinem Austausch von vertraulichen oder wettbewerbsrechtlich sensitiven Informationen unter den Beteiligten kommt. lm besonderen dürfen wettbewerbsrechtlich sensitive Informationen nicht individualisiert oder direkt zwischen Unternehmen ausgetauscht werden. ln jedem Fall werden Informationen im Rahmen von
Umfragen nur unter Wahrung strenger Vertraulichkeit erfasst und betroffenen Unternehmen nur in
aggregierter Form zur Verfügung gestellt.
Verhaltensgrundsätze in Wettbewerbsfragen des VSBM (PDF)